Schutzleisten und Randleisten
Um die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe (etwa auf Laufstegen, Arbeitsplattformen und Gitterrosten) zu gewährleisten, müssen außer einem Geländer auch Schutzleisten oder Randleisten angebracht werden.
Schutzleisten und Randleisten
FlexxCollar ist ein flexibles Schutzleistensystem zur Verwendung u. a. auf Gitterrosten, Laufstegen und Plattformen. Das flexible Schutzleistensystem besteht aus Polyester, einem sehr soliden und korrosionsbeständigen Material. Dank der einfachen Befestigung an Gitterrosten sind keine Bohr- oder Schweißarbeiten notwendig.
Das FlexxCollar-Schutzleistensystem schützt vor Gefährdungen durch fallende Gegenstände sowie bei Stolpern und Sturz.
In welchen Fällen sind Schutzleisten oder Randleisten Pflicht?
Wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände von der Arbeitsplattform oder dem Laufsteg herabfallen können, müssen die Personen, die sich in tiefergelegenen Bereichen befinden, geschützt werden. Objekte, die herabfallen können, sind unter anderem Werkzeuge, Befestigungsmittel und Arbeitsmaterial.
Schutzleisten oder Randleisten sorgen dafür, dass keine Gegenstände von der Arbeitsplattform oder dem Laufsteg herabfallen können. Nach Artikel 3.16 der Arbeitsschutzverordnung ist die Anbringung von Schutzleisten oder Randleisten dann vorgeschrieben, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände von der Arbeitsplattform oder dem Laufsteg herabfallen können.
Wie hoch muss eine Schutzleiste sein?
Für Randsicherungen, beispielsweise in Form von Schutzleisten, gilt die europäische Norm NEN-EN 14122, nach den Schutzleisten an ortsfesten Laufstegen und Arbeitsbühnen mindestens 100 mm hoch sein müssen.
Wenn eine Gefährdung durch herabfallende Gegenstände besteht, muss eine Schutzleiste oder eine Randleiste angebracht werden, die das Herabfallen verhindert.
Wenn ein Laufsteg oder eine Arbeitsbühne die Normen NEN-EN 13374 oder NEN-EN 14122 erfüllen muss, ist die Anbringung eines Bordbretts unerlässlich. Das FlexxCollar-Schutzleistensystem ist nach NEN-EN 14122 zertifiziert.
Anbringung von Schutzleisten
Schutzleisten können auf unterschiedliche Arten am Geländer oder (Gitter-)Rosten befestigt werden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass am Geländer oder Gitterrosten durch die Montage keine erhöhte Korrosionsgefahr entstehen und dass die Befestigungsmethode, etwa Schweißen oder Bohren, nicht zu Korrosion oder einer Schwächung der Konstruktion führen darf.
Aus diesem Grund ist eine Befestigung den Schutzleisten mit Klemmverbindungen die beste Lösung.
Wie kann eine Schutzleiste an einem Laufsteg oder Gitterrosten befestigt werden?
Für die Befestigung von Schutzleisten an einem Geländer, einer Arbeitsbühne oder einem Gitterroste gibt es mehrere Möglichkeiten.
Verschweißen von Schutzleisten
Das Verschweißen von Schutzleisten ist eine arbeitsintensive und gefährliche Option. Das Geländer kann beschädigt werden und die Metallteile können anfällig für Korrosion werden.
Befestigung durch Bohren
Diese Option ist dem Schweißen vorzuziehen, führt aber ebenfalls zu Schwachstellen, an denen Korrosion entstehen kann, insbesondere an den Bohrungen.
FlexxCollar ist ein flexibles Schutzleistensystem zur Verwendung u. a. auf Gitterrosten, Laufstegen und Plattformen. Das flexible Schutzleistensystem besteht aus Polyester, einem sehr soliden und korrosionsbeständigen Material. Es kann auf einfache Weise mit Klemmverbindungen an Gitterrosten befestigt werden. Dadurch sind keine Bohr- oder Schweißarbeiten notwendig.
Das FlexxCollar-Schutzleistensystem schützt vor Gefährdungen durch fallende Gegenstände sowie bei Stolpern und Sturz.
Wann ist ein Schutzleisten Pflicht?
An Laufstegen und Arbeitsbühnen ist eine Schutzleiste immer dann Pflicht, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände herabfallen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Befestigungsmaterial und andere kleinere Objekte handeln, die von der Arbeitsfläche herabrollen oder versehentlich heruntergestoßen oder -getreten werden können.
Schutzleisten gemäß Arbeitsschutzverordnung
Wenn die Gefahr besteht, dass Personen von herabfallenden Gegenständen, Produkten oder Teilen davon getroffen werden, müssen kollektive Schutzmaßnahmen getroffen werden. Nähere Informationen hierzu sind in der Arbeitsschutzverordnung (Arbeidsomstandighedenbesluit) zu finden.
Europäische Norm für Schutzleisten und Randleisten (Randsicherungen)
NEN-EN 14122 ist eine europäische Norm für kollektive Absturzsicherungen, in der festgelegt ist, dass Schutzleisten an ortsfesten Geländern mindestens 100 mm hoch sein müssen.