Randsicherung

Randsicherung

Wegen der Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe, etwa auf hohen Laufstegen, Arbeitsplattformen und Gitterrosten muss außer einem soliden Geländer auch eine Randsicherung in Form von Schutzleisten oder Randleisten angebracht werden.

Randsicherung

FlexxCollar ist eine flexible Randsicherung zur Verwendung an Laufstegen, Gitterrosten, Treppen und Plattformen. Das Schutzleistensystem aus Polyester zeichnet sich durch Korrosionsbeständigkeit und hohe Stabilität aus. Da die Befestigung mithilfe eines Klemmsystems erfolgt, brauchen am Boden oder Geländer keine Schweiß- oder Bohrarbeiten ausgeführt zu werden.

Die FlexxCollar-Randsicherung schützt vor den Gefahren durch Stolpern, Sturz und fallende Gegenstände (durch Wegrollen, Stoß oder Tritt).

In welchen Fällen ist eine Randsicherung Pflicht?

Eine Randsicherung muss angebracht werden, wenn die Gefahr besteht, dass Objekte beispielsweise von einer Arbeitsplattform oder einem Laufsteg herabfallen können. Die Randsicherung dient dem Schutz von Personen, die sich in tiefergelegenen Bereichen befinden! Objekte, die herabfallen können, sind unter anderem Werkzeuge, Befestigungsmittel, Arbeitsmittel und Material.

Die Randsicherung sorgt dafür, dass derartige Gegenstände nicht von der Arbeitsplattform oder dem Laufsteg herabfallen können.


Nach Artikel 3.16 der Arbeitsschutzverordnung ist die Anbringung von Schutzleisten oder Randleisten dann vorgeschrieben, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände von der Arbeitsplattform oder dem Laufsteg herabfallen können.

Wie hoch muss eine Schutzleiste sein?

Für Schutzleisten und Randleisten gilt die europäische Norm NEN-EN 14122, nach der an ortsfesten Laufstegen und Arbeitsbühnen die Randsicherung mindestens 100 mm hoch sein muss.

Anbringung von Schutzleisten
Schutzleisten können auf unterschiedliche Arten am Geländer oder (Gitter-)Rosten befestigt werden. Dabei ist zu beachten, dass am Geländer oder Gitterrosten durch die Montage keine erhöhte Korrosionsgefahr entstehen und dass die Befestigungsmethode, etwa Schweißen oder Bohren, nicht zu einer Schwächung der Konstruktion führen darf.

Aus diesem Grund ist eine Befestigung mit Klemmverbindungen die beste Lösung.

Wie kann eine Randsicherung an einem Laufsteg oder Gitterrosten befestigt werden?

Für die Befestigung von Randleisten an einem Geländer, einer Arbeitsbühne oder einem Gitterrosten gibt es mehrere Möglichkeiten.

Schweißen
Das Verschweißen von Schutzleisten ist eine arbeitsintensive und gefährliche Option. Das Geländer kann beschädigt werden und die Metallteile können anfällig für Korrosion werden.

Bohren

Diese Option ist dem Schweißen vorzuziehen, führt aber ebenfalls zu Schwachstellen, an denen Korrosion entstehen kann, insbesondere an den Bohrungen.

FlexxCollar ist ein flexibles Schutzleistensystem zur Verwendung u. a. auf Gitterrosten, Laufstegen und Plattformen. Das flexible Schutzleistensystem besteht aus Polyester, einem sehr soliden und korrosionsbeständigen Material. Dank der einfachen Befestigung an Gitterrosten sind keine Bohr- oder Schweißarbeiten notwendig.

Das FlexxCollar-Schutzleistensystem schützt vor Gefährdungen durch fallende Gegenstände sowie bei Stolpern und Sturz.

In welchen Fällen ist eine Randsicherung Pflicht?

An Laufstegen und Arbeitsbühnen ist eine Randsicherung immer dann Pflicht, wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände herabfallen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Befestigungsmaterial, Werkzeug und andere kleinere Objekte und Materialien handeln, die von der Arbeitsfläche herabrollen oder versehentlich heruntergestoßen oder -getreten werden können.

Bordbretter gemäß Arbeitsschutzverordnung

Wenn die Gefahr besteht, dass Personen von herabfallenden Gegenständen, Produkten oder Teilen davon getroffen werden, müssen kollektive Schutzmaßnahmen getroffen werden. Nähere Informationen hierzu sind in der Arbeitsschutzverordnung (Arbeidsomstandighedenbesluit) zu finden.

Europäische Norm für Randsicherungen

NEN-EN 14122 ist eine europäische Norm für kollektive Absturzsicherungen, in der festgelegt ist, dass der Schutzleiste an ortsfesten Arbeitsbühnen und Geländern mindestens 100 mm hoch sein muss.